Regelmäßige Weiterbildung für § 34k GewO Darlehensvermittler

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Digitales Selbstlernangebot mit 105 Lerneinheiten und 20 Stunden Bearbeitungszeit für Verbraucherdarlehensvermittler:innen nach § 34k GewO: Fachwissen, Marketing, SEO und KI auffrischen und die Nutzungszeit sekundengenau dokumentieren.
Sie möchten Ihr Fachwissen auffrischen und Ihre Weiterbildungszeit nachvollziehbar dokumentieren? Die regelmäßige Weiterbildung für § 34k GewO Darlehensvermittler verbindet beides: Sie bearbeiten 105 digitale Lerneinheiten eigenständig und können Ihre technisch erfasste Nutzungszeit sekundengenau nachhalten. Das Selbstlernangebot im Videokurs-Format ist nach der Buchung sofort verfügbar. Neben Fachwissen zur Verbraucherdarlehensvermittlung beschäftigen Sie sich mit Beratung, Kundengesprächen, Marketing, SEO und KI – flexibel zwischen Ihren beruflichen Terminen.

Mit der Weiterbildung nach § 34k GewO Wissen auffrischen und Nutzungszeit dokumentieren
Im Vermittlungsalltag zählt aktuelles Wissen. Ebenso wichtig ist es, die dafür investierte Zeit übersichtlich festzuhalten. Das digitale Selbstlernangebot von Sachkundelehrgaenge.de bietet Ihnen dafür einen Mitgliederbereich mit kompakten Lerneinheiten und technischer Zeiterfassung. Sie entscheiden, wann Sie sich einem Thema widmen, und sehen, welche Nutzungszeit erfasst wurde.
Ihren Zeit- beziehungsweise Nutzungsnachweis können Sie auf Knopfdruck abrufen und herunterladen. So haben Sie Ihre dokumentierte Nutzungszeit schwarz auf weiß und können den Download in Ihre eigene Weiterbildungsablage übernehmen. Das ist besonders relevant, weil laut IHK Wiesbaden bei gegebenem Anlass Nachweise und Unterlagen zu Weiterbildungsmaßnahmen der vergangenen drei Jahre verlangt werden können – auch für die Beschäftigten des Erlaubnisinhabers. Die IHK Dresden beschreibt ebenfalls eine anlassbezogene Kontrolle dieses Zeitraums durch die Erlaubnisbehörde.
Was Ihr Nutzungsnachweis festhält
Der Nachweis dokumentiert ausschließlich die technisch erfasste Nutzungszeit. Er enthält keine Note, keine Bewertung und keine Aussage über einen Lernerfolg. Sie erhalten einen abrufbaren Zeit- beziehungsweise Nutzungsnachweis, kein Prüfungs- oder Zertifizierungsergebnis. Eine automatische Erfüllung behördlicher Anforderungen oder eine amtliche Anerkennung wird damit nicht zugesagt.
Damit bleibt die Funktion klar: Sie nutzen die Inhalte zur eigenständigen Wissensauffrischung und dokumentieren die dafür technisch erfasste Zeit. Lernen und zeitliche Dokumentation greifen ineinander, ohne dass daraus eine individuelle Leistungsbewertung abgeleitet wird.
105 kompakte Lerneinheiten machen Weiterbildung im Alltag planbar
Zwischen Beratungsgespräch, Rückruf und Dokumentation bleibt selten ein ganzer Tag frei. Ein Lernabschnitt von etwa 10 bis 15 Minuten lässt sich dagegen auch in einer Pause, einer Wartezeit oder am Rand des Arbeitstags unterbringen. Die 105 Lerneinheiten geben Ihnen kleine, überschaubare Etappen statt eines starren Terminplans.
Für das gesamte Angebot sind 20 Stunden Bearbeitungszeit vorgesehen. Das ist ein Planungsrahmen, keine vorgeschriebene persönliche Lerngeschwindigkeit. Sie bearbeiten die Inhalte vollständig eigenständig und in Ihrem Tempo. Laut IHK Heilbronn-Franken gibt der Gesetzgeber keinen festen Weiterbildungsturnus und keine feste Stundenzahl vor. Der vorgesehene Umfang dieses Angebots hilft Ihnen deshalb bei der eigenen Planung, ohne eine gesetzliche Stundenanforderung zu behaupten.
| Rahmen des Angebots | Ihr Nutzen im Arbeitsalltag |
|---|---|
| 105 digitale… | Sie verteilen Ihre Wissensauffrischung auf kompakte Lernabschnitte. |
| Etwa 10 bis 15 Minuten… | Sie können auch kleinere Zeitfenster für Ihre Weiterbildung nutzen. |
| 20 Stunden vorgesehene… | Sie haben einen klaren Rahmen für Ihre persönliche Weiterbildungsplanung. |
| 365 Tage… | Sie verteilen die Bearbeitung über einen längeren Zeitraum; anschließend ist eine Verlängerungsoption verfügbar. |
| 100 % digital, für… | Sie nutzen die Inhalte auf allen Geräten – am Arbeitsplatz oder unterwegs. |
| Deutschsprachige… | Sie frischen als selbstständiger Profi Ihr Wissen im beruflichen Kontext auf. |
Das Format setzt auf Selbststudium: Es gibt keine Prüfung, keine Benotung und keine Bestehensentscheidung. Sie müssen weder verpflichtende Aufgaben bearbeiten noch Lösungen einsenden. Eine individuelle Lernerfolgskontrolle, Leistungsbewertung oder Auswertung findet nicht statt. Ebenso gehören individuelle fachliche oder pädagogische Betreuung, persönliche Lernbegleitung und ein Korrekturservice nicht zum Angebot. Sie steuern Ihre Bearbeitung selbst.
Fachwissen, Kundengewinnung und KI für Ihren Vermittlungsalltag verbinden
Die digitale Wissensauffrischung verbindet zentrale Themen der Verbraucherdarlehensvermittlung mit Fragen, die Ihren Betrieb täglich beschäftigen: Wie erfassen Sie Kundenbedarf? Wie gestalten Sie Gespräche und Dokumentation? Und wie nutzen Sie digitale Sichtbarkeit und moderne Werkzeuge für Ihre Arbeit? Die Inhalte verteilen sich auf sieben Themenblöcke.
Verbraucherdarlehen und Vermittlung
Sie wiederholen zentrale Inhalte zur Verbraucherdarlehensvermittlung und zur Einordnung typischer Kundensituationen. Damit frischen Sie die fachliche Grundlage auf, die Sie für Ihre tägliche Vermittlungsarbeit benötigen.
Beratung und Dokumentation
Kundenbedarf, Beratung und Vermittlung werden mit nachvollziehbarer Dokumentation verbunden. Sie beschäftigen sich damit, wie diese Schritte zusammenhängen, und stärken Ihre Grundlage für eine strukturierte, sichere Gestaltung Ihrer Beratungsabläufe.
Kundengespräche und Praxisfälle
Gesprächsführung und typische Situationen aus dem Vermittlungsalltag rücken die praktische Anwendung in den Mittelpunkt. Sie setzen sich mit wiederkehrenden Gesprächssituationen auseinander, um Kundengespräche souveräner zu führen.
SEO und AI-Suchmaschinen
Digitale Sichtbarkeit betrifft längst mehr als klassische Suchmaschinen. Sie beschäftigen sich mit SEO, KI-Suche, AI-Suchmaschinen und AI-Overviews. Ergänzende Inhalte zu Marketing, Kundengewinnung und Positionierung helfen Ihnen, Ihre Sichtbarkeit und die Ansprache potenzieller Neukunden gezielter weiterzuentwickeln.
KI im Vermittlungsalltag
Sie lernen Einsatzfelder von KI für Recherche, Kommunikation, Organisation und moderne Arbeitsabläufe kennen. So können Sie sich damit auseinandersetzen, an welchen Stellen diese Werkzeuge Ihre tägliche Arbeit unterstützen können.
Organisation und Qualität
Interne Abläufe, Wissenspflege und strukturierte Dokumentation bilden die organisatorische Seite Ihres Vermittlungsbetriebs. Dieser Themenblock richtet den Blick darauf, Wissen im Arbeitsalltag verfügbar zu halten und Abläufe bewusst zu strukturieren.
Nutzungszeit und Dokumentation
Sie beschäftigen sich mit der Erfassung Ihrer Nutzungszeit und dem Abruf des Zeit- beziehungsweise Nutzungsnachweises. Damit gehört auch die Dokumentation Ihrer Nutzung zum thematischen Umfang des Angebots.
Diese Verbindung aus Fachwissen und modernen Praxisthemen entspricht der Ausrichtung des Anbieters. Die Sachkunde-Akademie aus Düsseldorf hat ihr Weiterbildungsangebot zu § 34k GewO zum 1. Juli 2026 ausgebaut und ergänzt ihre Fachinhalte systematisch um Marketing, Kundengewinnung, Unternehmensorganisation, KI-Nutzung und digitale Sichtbarkeit. Ihr praxisorientierter Ansatz richtet sich an Menschen und Unternehmen, die ihre berufliche Qualifikation nachhaltig ausbauen möchten.
Auch Ihr Team kann sein Wissen eigenständig auffrischen
Für Selbstständige und erfahrene Vermittlungsprofis
Das Angebot richtet sich an Verbraucherdarlehensvermittlerinnen und -vermittler nach § 34k GewO sowie an Gewerbetreibende mit bestehender Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO, die ihre Tätigkeit künftig unter § 34k GewO fortführen wollen. Sie verbinden fachliche Auffrischung mit Themen für die Weiterentwicklung Ihres Betriebs.
Für unmittelbar mitwirkende Mitarbeitende
Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Betriebs können die Inhalte zur eigenständigen Wissensauffrischung nutzen. Laut IHK München betrifft die Weiterbildungspflicht neben dem Gewerbetreibenden selbst auch Beschäftigte, die unmittelbar bei Vermittlung und Beratung mitwirken.
Für juristische Personen weisen die IHK Heilbronn-Franken und die IHK Bonn darauf hin, dass die Weiterbildungspflicht – wie die Sachkunde – auf eine angemessene Zahl von Beschäftigten mit Aufsichtsfunktion delegiert werden kann. Eine Delegation auf leitendes Personal ist damit möglich. Die Nutzung durch Mitarbeitende macht das Selbstlernangebot auch für die betriebliche Weiterbildungsplanung interessant.
Ihre Weiterbildungsroutine frühzeitig für den Übergang zu § 34k GewO aufsetzen
Laut IHK Wiesbaden tritt zum 20. November 2026 mit § 34k GewO eine eigene Erlaubnispflicht für die Vermittlung von und Beratung zu Verbraucherdarlehen in Kraft. Zu den Neuerungen gehört eine regelmäßige Weiterbildungspflicht. Als Rechtsgrundlage nennt die IHK Bonn § 34k Abs. 6 Satz 2 GewO-neu. Laut BDO wurde die kontinuierliche Weiterbildung analog zu anderen regulierten Vermittlerberufen eingeführt, um die Beratungsqualität dauerhaft sicherzustellen.
Bestehende Erlaubnisse nach § 34c GewO für die Darlehensvermittlung erlöschen laut IHK Heilbronn-Franken spätestens am 19. November 2027. Der Übergang betrifft insbesondere Gewerbetreibende, die bereits vor dem 20. November 2026 eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO besitzen und ihre Tätigkeit fortführen möchten.
Der Anbieter veröffentlicht zu diesem Übergang eigene Fachbeiträge mit Übergangsfristen, Informationen zur „Alte-Hasen-Regelung“ und einer 12-Punkte-Checkliste. Für Ihre Weiterbildung bietet das hier beschriebene Selbstlernangebot einen unmittelbar nutzbaren Rahmen: sofortiger Zugang nach Buchung, mobile Bearbeitung sowie 365 Tage Nutzungszeitraum ab Kauf – einmalig gebucht statt im Abonnement, mit anschließender Verlängerungsoption.
Kleine Lernfenster, kontinuierliche Wissenspflege
Planen Sie wiederkehrende Zeitfenster für einzelne Lerneinheiten ein und übernehmen Sie Ihren abrufbaren Nutzungsnachweis in Ihre Weiterbildungsablage. So verbinden Sie die fachliche Auffrischung frühzeitig mit einer nachvollziehbaren Dokumentationsroutine.
Häufige Fragen zur Weiterbildung nach § 34k GewO
Ist das eine Prüfung? Muss ich etwas bestehen?
Nein. Sie nutzen ein reines digitales Selbstlernangebot. Es gibt keine Prüfung, keine Benotung, keine Bestehensentscheidung und keine Überwachung Ihres Lernerfolgs. Sie bearbeiten die Inhalte eigenständig in Ihrem persönlichen Tempo.
Bekomme ich eine Bewertung oder Rückmeldung?
Eine individuelle Leistungsbewertung oder Auswertung ist nicht vorgesehen. Ebenso gibt es keinen Korrekturservice und keine individuelle fachliche oder pädagogische Betreuung. Das Angebot ist auf selbstständige Wissensauffrischung ausgelegt.
Was genau steht im Nachweis?
Der abrufbare und herunterladbare Zeit- beziehungsweise Nutzungsnachweis dokumentiert ausschließlich Ihre technisch sekundengenau erfasste Nutzungszeit. Er enthält keine Note, keine Bewertung und keine Aussage über einen Lernerfolg.
Ich habe keine Zeit für Weiterbildung.
Die Einheiten sind auf jeweils etwa 10 bis 15 Minuten ausgelegt und lassen sich in Pausen oder Randzeiten einbauen. Insgesamt sind 20 Stunden Bearbeitungszeit vorgesehen, die Sie innerhalb Ihres Nutzungszeitraums von 365 Tagen eigenständig verteilen können.
Muss ich Aufgaben einsenden?
Nein. Es gibt keine verpflichtenden Aufgaben und keine Einsendung von Lösungen. Sie nutzen die Lerneinheiten vollständig im Selbststudium.
Wie lange kann ich die Inhalte nutzen?
Der Nutzungszeitraum beträgt 365 Tage ab Kauf. Das Angebot ist nach der Buchung sofort verfügbar. Nach den 365 Tagen besteht eine Verlängerungsoption.
Ist das ein Abo?
Nein. Sie buchen das digitale Selbstlernangebot einmalig für einen Nutzungszeitraum von 365 Tagen – es handelt sich nicht um ein Abonnement, laufende Zahlungen entstehen also nicht. Nach Ablauf der 365 Tage steht Ihnen eine Verlängerungsoption offen, wenn Sie weiter mit den Inhalten arbeiten möchten.
Reicht mir mein bestehender § 34c?
Laut IHK Heilbronn-Franken erlöschen bestehende Erlaubnisse nach § 34c GewO für die Darlehensvermittlung spätestens am 19. November 2027. Die neue Erlaubnispflicht nach § 34k GewO greift laut IHK zum 20. November 2026 und bringt eine regelmäßige Weiterbildungspflicht mit sich.
Wie oft und wie viel muss ich mich weiterbilden?
Laut IHK Heilbronn-Franken gibt der Gesetzgeber keinen festen Turnus und keine feste Stundenzahl vor. Die 20 Stunden dieses Selbstlernangebots sind eine vorgesehene Bearbeitungszeit für Ihre Planung, keine gesetzlich festgelegte Mindestdauer.
Gilt das auch für mein Team?
Laut IHK München gilt die Weiterbildungspflicht auch für unmittelbar bei Vermittlung und Beratung mitwirkende Beschäftigte. Bei juristischen Personen ist laut IHK Heilbronn-Franken eine Delegation auf Beschäftigte mit Aufsichtsfunktion möglich. Das digitale Selbstlernangebot kann auch von Mitarbeitenden zur eigenständigen Wissensauffrischung genutzt werden.
Kann ich das unterwegs nutzen?
Ja. Das Angebot ist zu 100 % digital, für mobile Endgeräte optimiert und auf allen Geräten nutzbar. Sie können Ihre Lernzeiten dadurch flexibel am Arbeitsplatz oder unterwegs einplanen.
Herausgeber: Sachkundelehrgänge.de
Digitale Sachkundelehrgänge für Immobilien- und Darlehensvermittlung bilden das Angebot des Teams von Sachkundelehrgänge.de. Kunden erhalten zwei Lehrgänge mit Mitgliederbereich und Video-Kursen, darunter den Immobilienmakler-Lehrgang mit IHK-Zusatz.
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