Webdesign-Agenturvertrag – Vertragsvorlagen mit AGB
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Webdesign-Agenturvertrag – Vertragsvorlagen mit AGB

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Anwaltlich erstellter Webdesign-Agenturvertrag mit AGB und AVV als editierbare Word-Dateien: für Webdesigner und Agenturen, die Leistungsumfang, Korrekturschleifen, Abnahme und Nutzungsrechte verbindlich regeln wollen.

Du willst Webprojekte nach klaren Regeln abwickeln statt nach Zuruf? Der Webdesign-Agenturvertrag gibt dir dafür ein anwaltlich erstelltes Download-Paket mit Vertrag, AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Du hältst fest, was du umsetzt, welche Leistungen dein Kunde beisteuert und wie ihr Korrekturen, Abnahme und Nutzungsrechte regelt. Statt beim nächsten Änderungswunsch neu zu verhandeln, könnt ihr auf die vereinbarten Abläufe zurückgreifen. Damit du gestalten kannst, statt zu diskutieren.

Warum Webprojekte klare Abläufe brauchen – nicht noch eine spontane Abstimmung

Projekte scheitern selten am Design. Schwieriger wird es zwischen Briefing und fertiger Website: Die Texte fehlen, Feedback kommt häppchenweise und kurz vor dem Abschluss soll eine weitere Seitenvariante entstehen. Ohne vorherige Vereinbarung bleibt offen, was noch zum Auftrag gehört und wo zusätzliche Arbeit beginnt.

Der Webdesign-Agenturvertrag setzt an drei typischen Bruchstellen an:

  • Korrekturen ohne Ende: Aus einer kleinen Änderung wird die nächste Überarbeitungsrunde. Eine vereinbarte Anzahl pro Phase schafft eine Grenze zwischen enthaltener Leistung und zusätzlichem Aufwand.
  • Eine Abnahme, die ausbleibt: Die Website ist fertig, dein Kunde möchte aber weiter testen. Ein festgelegtes Abnahmeverfahren mit Frist gibt dem Projekt einen geregelten Abschluss.
  • Unklare Nutzungsrechte: Nach der Übergabe entstehen Fragen zu Quelldateien, Designvarianten oder den Lizenzen für Bilder und Schriften. Der Vertrag hält fest, was übergeht und wer welche Verantwortung trägt.

Der Leitgedanke dahinter: Ein Vertrag ist zuerst Kommunikation mit deinem Kunden. Er setzt Erwartungen, macht Zuständigkeiten sichtbar und verbessert die Grundlage dafür, dass deine Arbeit bezahlt wird. Beide Seiten wissen vor dem Projektstart, worauf sie sich einlassen.

Zwei Personen unterzeichnen Vertrag am Schreibtisch mit Stift

Der Webdesign-Agenturvertrag regelt die zehn entscheidenden Projektpunkte

Du brauchst keine Sammlung abstrakter Klauseln, sondern Vereinbarungen für deinen Arbeitsalltag. Diese zehn Bereiche übersetzen typische Reibungspunkte in einen nachvollziehbaren Projektablauf.

  1. Leistungsumfang: Du beschreibst, welche Website und welche Funktionen du umsetzt – und was nicht zum Auftrag gehört. Das Pflichtenheft wird als Anlage eingebunden. So liegt der vereinbarte Umfang nicht verstreut in E-Mails und Gesprächsnotizen.
  2. Mitwirkungspflichten: Dein Kunde liefert Texte, Bilder und Logos in der vereinbarten Form. Verzögert sich seine Zuarbeit, verschiebt sich der Liefertermin. Du musst fehlende Inhalte dadurch nicht stillschweigend mit deiner eigenen Zeit ausgleichen.
  3. Korrekturschleifen: Die Anzahl wird für jede Phase definiert. Zusätzliche Runden werden als Mehraufwand auf Stundenbasis abgerechnet. Aus „Kannst du noch schnell …?“ wird eine klar zuordenbare Zusatzleistung.
  4. Abnahme: Der Vertrag enthält ein Abnahmeverfahren mit Frist und einer Regelung, nach der Schweigen als Abnahme gilt. Damit ist der Abschluss als Verfahren beschrieben, statt von einer irgendwann eintreffenden Rückmeldung abzuhängen.
  5. Nutzungsrechte: Du regelst, welche Rechte am finalen Ergebnis auf deinen Kunden übergehen und was bei dir bleibt. Dazu gehören insbesondere Quelldateien, Designvarianten und Konzepte.
  6. Dritt-Lizenzen: Bei Stockfotos, Fonts und Plugins wird festgehalten, wer die Kosten übernimmt und wer haftet. So bleibt die Verantwortung für eingesetzte Drittinhalte nicht zwischen dir und deinem Kunden hängen.
  7. Vergütung: Du kannst deine Projektleistungen als Pauschale, auf Stundenbasis oder mit einem Festpreis je Phase vereinbaren. Auch Abschlagszahlungen sind geregelt, damit der Projektfortschritt und die Vergütung zusammenpassen.
  8. Haftungsbegrenzung: Das Paket enthält eine B2B-Standardregelung zur Begrenzung der Haftung auf den Auftragswert. Die Haftungsfrage wird damit ausdrücklich in eure Vereinbarung aufgenommen.
  9. Gewährleistung und Wartung: Du grenzt ab, welche Leistungen nach der Abnahme dazugehören und welche nicht. Das schafft Klarheit für die Zeit nach der Veröffentlichung der Website.
  10. Geheimhaltung und DSGVO: Zugriffsdaten, Backups und Datenschutz werden Teil der Projektvereinbarung. Gerade bei der Arbeit an Kundensystemen stehen damit nicht nur Gestaltung und Technik im Mittelpunkt.

Zuarbeit gehört in die Projektplanung

Halte früh fest, welche Inhalte dein Kunde liefern muss. Kandelhard erläutert in seinem ausführlichen Fachbeitrag zum Webdesignvertrag, dass geregelte Mitwirkungspflichten im Streitfall nachvollziehbar machen können, warum ein Projekt gekippt ist. Genau dafür enthält das Paket eine entsprechende Klausel.

Was du im Download-Paket für deine Webprojekte bekommst

Das Paket umfasst drei zentrale Dokumente: den Webdesigner-Vertrag, die AGB und den vollständigen AVV. Dazu kommen Hilfen für die Verwendung und eine Update-Garantie. Die Vorlagen sind deutschsprachig; juristisches Vorwissen brauchst du für den Einstieg nicht.

Vertrag und AGB zum Bearbeiten

Vertrag und AGB erhältst du als voll editierbare Word-Dateien. Du kannst sie auf deine Leistungen und deinen Projektablauf zuschneiden. Zu den AGB gehört außerdem ein Einbeziehungs-PDF.

AVV für den Datenschutz im Projekt

Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist vollständig enthalten. Hinweise und TOM-Beispiele unterstützen dich dabei, die technischen und organisatorischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der DSGVO zu bearbeiten.

Anmerkungen und Verwendungshinweise erklären dir, welche Klausel wann greift. Du arbeitest dadurch nicht nur mit vorformuliertem Text, sondern erhältst Orientierung für dessen Einsatz. Bei Rechtsänderungen bekommst du im Rahmen der Update-Garantie eine aktualisierte Fassung.

Erstellt wurde das Paket von Dr. jur. Ronald Kandelhard, Anwalt für Vertragsrecht und Gründer von easyContracts. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediator und Autor zahlreicher Fachaufsätze und Fachbücher verbindet er Vertragsfragen mit den Anforderungen geschäftlicher Zusammenarbeit. Kandelhard war wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität und wurde dort zum Dr. jur. promoviert; er arbeitete als Legal Expert der Europäischen Union und als Lehrbeauftragter für Computer- und Internetrecht und ist seit 2015 selbst Online-Unternehmer. Sein Fachbeitrag zum Webdesignvertrag richtet sich gezielt an Webdesigner, Freelancer und Webagenturen; auch ein externer Fachbeitrag zu Angeboten und Verträgen bei Webprojekten verweist auf diese detaillierte Ausarbeitung.

Diese Praxisnähe zeigt sich ebenfalls in seinem Buch „Die rechtssichere Website“, das ausdrücklich auch Webdesigner und Webentwickler anspricht und aus der Perspektive eines Online-Unternehmers geschrieben ist. Die IT-Weiterbildungsplattform Golem Karrierewelt führt Kandelhard als Dozenten für Rechtssicherheit und Gründung. Hinter den Vorlagen steht damit eine fachliche Auseinandersetzung mit den Fragen, die in digitalen Kundenprojekten tatsächlich auftauchen.

Einmal an deinen Ablauf anpassen, bei neuen Kundenprojekten wieder einsetzen

Der Sofort-Download steht direkt nach dem Kauf bereit. Du kannst die Dokumente dauerhaft nutzen und bei jedem neuen Kundenprojekt wieder einsetzen. Du zahlst einmal und bindest dich an kein Abo: Das Paket gehört dir dauerhaft, und du setzt den Webdesign-Agenturvertrag bei jedem neuen Kundenprojekt erneut ein. Deine Grundlage bleibt erhalten; die konkreten Leistungen und Vereinbarungen passt du an den jeweiligen Auftrag an.

Das Paket richtet sich an Webdesigner, Webentwickler und Webagenturen im B2B-Geschäft. Ebenso angesprochen sind Selbstständige, die Websites für Kunden umsetzen, sowie Online-Unternehmer mit Dienstleistungsprojekten. Entscheidend ist, dass du Leistungen, Zuarbeit und Projektabschluss verbindlich beschreiben möchtest.

  1. Dein Angebot abbilden: Passe die editierbaren Dokumente an deine Leistungen und Arbeitsweise an. Die Anmerkungen helfen dir bei der Einordnung der Klauseln.
  2. Das konkrete Projekt festhalten: Beschreibe den Leistungsumfang im Pflichtenheft und vereinbare die benötigte Zuarbeit, Korrekturphasen und Abnahme.
  3. Mit derselben Grundlage weiterarbeiten: Nutze die Vorlagen beim nächsten Auftrag erneut und passe die projektspezifischen Angaben an.

Ein unabhängiger Testbericht hebt hervor, dass solche Webdesignverträge bereits zu Beginn professionell wirken und Kunden erkennen lassen, woran sie sind. Er betont außerdem die schriftlich nachvollziehbare Organisation der Zusammenarbeit und die Regelungen für Konfliktfälle. Wenn später unterschiedliche Erinnerungen an eine Absprache auftauchen, hast du mit Vertrag und AGB eine gemeinsame schriftliche Grundlage.

14 Tage Geld zurück – mit einer kurzen Nachricht

Du kannst das Paket in Ruhe daraufhin prüfen, ob es zu deinem Arbeitsalltag passt. Falls der Vertrag für dich nicht funktioniert, gilt die 14-Tage-Geld-zurück-Garantie.

Dafür brauchst du weder eine Begründung noch ein Formular. Eine kurze Nachricht genügt. Die Erstattung erfolgt innerhalb von zwei Tagen auf dein Konto. So bleibt auch dieser Schritt unkompliziert.

Passt das Paket zu deinem Angebot? Lass es kostenlos einordnen

Du setzt nicht nur Websites um oder bist unsicher, ob deine Leistungen vom Vertrag abgedeckt werden? Du kannst dem Anbieter kurz schreiben und bekommst kostenlose Hilfe bei der Einordnung – auch ohne Kauf. In einem Experteninterview wird Kandelhard als Profi für alles vorgestellt, was mit Verträgen und Rechtstexten zu tun hat; dort erläutert er zudem, dass Nutzer bei einem nicht passenden Formular Kontakt aufnehmen können und in aller Regel eine Lösung gefunden wird.

easyRechtssicher Hero mit Mann und Claim ohne Anwalt, Webdesign-Agenturvertrag

Zum Sortiment gehören außerdem der Marketing-Agenturvertrag B2B und der Full-Service-Agenturvertrag B2B. Wenn dein Angebot über Webdesign hinausgeht, hilft dir die Einordnung dabei, die passende Vertragsgrundlage zu finden.

Auch easyRechtssicher entstand aus wiederkehrenden Fragen von Webworkern und Online-Unternehmern zu rechtskonformen Websites. Zum Thema Webdesignvertrag stehen dort zusätzlich Muster und Anleitungen für Angebot und Abnahme bereit. Diese ergänzenden Inhalte sind vom hier beschriebenen Download-Paket zu unterscheiden.

Inhalt und Aufbau im Überblick

BausteinWas dich erwartet
LeistungsumfangWas du baust — und was nicht. Pflichtenheft als Anlage.
MitwirkungspflichtenDer Kunde liefert Texte, Bilder und Logos in vereinbarter Form. Verzögert er, verschiebt sich der Liefertermin.
KorrekturschleifenAnzahl pro Phase definiert. Mehr Schleifen bedeuten Mehraufwand auf Stundenbasis.
AbnahmeAbnahme-Verfahren mit Frist. Schweigen gilt als Abnahme.
NutzungsrechteWas beim Kunden übergeht (final) und was bei dir bleibt (Quelldateien, Designvarianten, Konzepte).
Dritt-LizenzenStockfotos, Fonts, Plugins: Wer zahlt, wer haftet.
VergütungPauschale, Stundenbasis oder Festpreis je Phase. Abschlagszahlungen klar geregelt.
HaftungsbegrenzungB2B-Standard, auf den Auftragswert begrenzt.
GewährleistungGewährleistung + Wartung Was nach der Abnahme noch dazugehört — und was nicht.
Geheimhaltung + DSGVOZugriffsdaten, Backups und Datenschutz im Projekt; zusätzlich kompletter AVV mit TOM-Beispielen.

Häufige Fragen zu Webdesign-Agenturvertrag

Für wen ist der Webdesign-Agenturvertrag gedacht?

Das Paket richtet sich an Webdesigner, Webentwickler und Webagenturen im B2B-Geschäft sowie an Selbstständige mit Website-Kundenprojekten und Online-Unternehmer mit Dienstleistungsprojekten. Wenn du bei der Passung unsicher bist, kannst du dein Angebot vorab kostenlos einordnen lassen.

Welche Dokumente sind enthalten?

Du erhältst den Webdesigner-Vertrag, AGB und einen vollständigen Auftragsverarbeitungsvertrag. Hinzu kommen das Einbeziehungs-PDF zu den AGB, Anmerkungen, Verwendungshinweise sowie Hinweise und TOM-Beispiele zum AVV.

Kannst du Vertrag und AGB selbst bearbeiten?

Ja. Vertrag und AGB sind voll editierbare Word-Dateien. Du kannst sie an deine Leistungen und deine Projektgestaltung anpassen. Die Verwendungshinweise erklären, welche Klausel wann greift.

Wie sind zusätzliche Korrekturschleifen und die Abnahme geregelt?

Die Anzahl der Korrekturschleifen wird pro Phase definiert; weitere Runden werden als Mehraufwand auf Stundenbasis abgerechnet. Für die Abnahme enthält der Vertrag ein Verfahren mit Frist und eine Regelung, nach der Schweigen als Abnahme gilt.

Wann bekommst du die Vorlagen und wie lange kannst du sie nutzen?

Der Download steht direkt nach dem Kauf bereit. Du zahlst einmal und schließt kein Abo ab: Du kannst das Paket dauerhaft nutzen und die Vorlagen bei jedem neuen Kundenprojekt erneut einsetzen.

Was bedeutet die Update-Garantie?

Bei Rechtsänderungen erhältst du eine aktualisierte Fassung. Die Update-Garantie ergänzt die Anmerkungen und Verwendungshinweise, die bereits zum Paket gehören.

Wie funktioniert die 14-Tage-Geld-zurück-Garantie?

Wenn der Vertrag für dich nicht funktioniert, genügt innerhalb von 14 Tagen eine kurze Nachricht. Du brauchst keine Begründung und kein Formular. Innerhalb von zwei Tagen wird das Geld auf dein Konto erstattet.

Autor: Dr. Ronald Kandelhard

Als promovierter Rechtsanwalt und Gründer verbindet er juristische Expertise mit digitaler Geschäftspraxis. Unternehmen erhalten automatisierte Rechtslösungen, Video-Kurse und Downloads für Websites, Datenschutz, Verträge und AGB.

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Auf einen Blick

FormatDownload-Paket: Word-Vorlagen für Vertrag, AGB und AVV inkl. Anmerkungen
UmfangWebdesigner-Vertrag + AGB, Auftragsverarbeitungsvertrag sowie Anmerkungen/Verwendungshinweise; der Vertrag regelt zehn zentrale Punkte
Dauer3 Dokumente: Vertrag, AGB, AVV
Niveaualle
SpracheDeutsch
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PreismodellEinmalzahlung
ZielgruppeSelbstständige, Unternehmer
Stand13.09.2026
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