Arbeitsunfähig oder berufsunfähig? Das sind die Unterschiede!

Viele würden eine Arbeitsunfähigkeit einer Berufsunfähigkeit gleichsetzen. Es gibt jedoch einen gravierenden Unterschied. Spätestens dann, wenn es wirklich mal dazu kommen sollte, dass man aufgrund diverser Verletzungen oder Krankheiten länger für den Beruf ausfällt, wird es jedem klar, dass dieser Unterschied besteht.

Arbeitsunfähig ist man bereits, wenn man einen bestehenden Beruf oder eine bestehende Arbeit vorübergehend nicht ausführen kann. Bei einer Arbeitsunfähigkeit ist also eine Aussicht auf Besserung. Sie ist also kein Zustand, der dauerhaft eingetreten ist, sondern nur über einen absehbaren Zeitraum. Möglichkeiten einer Arbeitsunfähigkeit sind beispielsweise ein grippaler Infekt oder auch in heutigen Zeiten eine Corona-Erkrankung. Auch diverse Brüche oder Schwangerschaften mit Risiko gehören in die Kategorie der Arbeitsunfähigkeit.

Eine Berufsunfähigkeit tritt demgegenüber nur dann ein, wenn aus diesem vorübergehenden Zustand der Arbeitsunfähigkeit ein dauerhafter Zustand wird und man den Beruf, den man zuletzt ausgeübt hat, nach aktuellem Kenntnisstand wohl nicht mehr ausführen können wird.

Wichtige Tipps beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Wichtigste beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass man sich vorher ausrechnet, welchen Betrag man später auch bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit monatlich erhalten mag. Es gibt zahlreiche Angebote für 1000€ Zuzahlung pro Monat oder auch 1.500€ monatliche Zuzahlungen. Darüber und darunter gibt es natürlich auch einiges, aber die meisten Versicherungen vereinbaren Beträge im Rahmen der oben genannten. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird mit steigendem Alter kontinuierlich teuerer. Sollte man sich also zu einem Abschluss entschließen, ist es sinnvoll dies so schnell wie möglich zu erledigen. Auch hier können volle Krankenakten die monatlichen Beiträge vorab erhöhen. Hat man aber einmal die Versicherung abgeschlossen, so bleiben die Beiträge in den meisten Fällen in genau der Höhe. Um den Lebensstandard bei einer vollständigen Berufsunfähigkeit also aufrecht zu erhalten, ist es auf jeden Fall sinnvoll über eine solche BU-Versicherung nachzudenken.

Übernahme der gesetzlichen Versicherung im Falle der Arbeitsunfähigkeit

In Deutschland ist es Pflicht, eine Krankenversicherung zu haben. Dabei gibt es die Möglichkeiten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Arbeitet man als Angestellter in einem Unternehmen, so ist man in der Regel gesetzlich krankenversichert, wenn man sich nicht selbst um eine private Krankenversicherung kümmert. Als gesetzlich Krankenversicherter ist der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der eingetreten Arbeitsunfähigkeit dazu verpflichtet, das volle Gehalt weiterhin zu bezahlen. Dabei ist es selbstverständlich wichtig, dass die Krankheit oder Verletzung von einem Arzt diagnostiziert wird. Sollte der Zustand über diese sechs Wochen hinaus anhalten, so springt an dieser Stelle die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld. Das Krankengeld beträgt allerdings maximal 70 % des Bruttoarbeitslohnes, ist also deutlich geringer als das normale Gehalt, was noch in den ersten sechs Wochen der Invalidität gezahlt wurde. Dazu kommt noch, dass der Krankengeldanspruch von gesetzlich Versicherten auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gedeckelt ist. Wichtig dabei zu beachten ist, dass die sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber mitgezählt werde, sodass es maximal 72 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren für gesetzlich Versicherte geben kann.

Private Krankenversicherungen im Falle der Arbeitsunfähigkeit

Für die, die sich gerne privat versichern wollen, funktioniert das ein bisschen anders. Die ersten sechs Wochen, in denen man ausfällt, sind jedoch gleich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Hat mein ein bestehendes Arbeitsverhältnis, so übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen der Krankheit oder Verletzung. Viele der Menschen, die jedoch in eine private Krankenversicherung einzahlen, sind aber nicht immer in einem Arbeitsverhältnis, sondern führen beispielsweise eine selbstständige Tätigkeit aus. In dieser selbstständigen Tätigkeit fällt diese Lohnfortzahlung des Arbeitgebers weg. Dazu kommt, dass man als privat Versicherter jedoch zunächst keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld hat. Es gibt die Möglichkeit, mit den privaten Krankenkassen jedoch genau diesen Fall zu versichern. Es wird dann eine Summe ausgemacht, die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden soll und dementsprechend bemisst sich dann der zu zahlende Beitrag an die private Krankenversicherung. Das Krankengeld darf dabei aber nicht höher als das übliche Nettogehalt sein. Es gibt auch die Möglichkeit, die ersten sechs Wochen bereits mit zu versichern. Dies bedeutet jedoch einen sehr hohen monatlichen Aufpreis. Beim Abschluss der privaten Krankenversicherung ist auch noch wichtig zu wissen, dass je weniger Unfälle, Krankheiten und Verletzungen bereits in den Krankenakten stehen, desto günstiger werden die monatlichen Beiträge sein.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Ein Übergang der Arbeitsunfähigkeit zur Berufsunfähigkeit geht manchmal schneller, als man es glauben kann. Hat man die Zahlungen des Krankengeldes voll ausgeschöpft, so gibt es ohne eine zusätzliche Versicherung nur noch die Möglichkeit der Erwerbsminderungsrente, welche dann von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird. Diese ist an sehr strenge Auflagen geknüpft. Den Erhalt der Erwerbsminderungsrente ist nur dann gesichert, wenn von einem Arzt zweifelsfrei attestiert werden kann, dass die betroffene Person nicht mehr länger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Dabei ist es egal, in welchem Beruf. Wenn also die Rentenversicherung der Meinung ist, dass Berufe, die keiner psychischen und physischen Anstrengung bedürfen, noch ausgeübt werden können, dann hat man keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Dazu kommt, dass diese Art Rente meistens weniger als ein Drittel des vorherigen Arbeitslohnes beträgt. Der Lebensstandard könnte also in den meisten Fällen nicht aufrecht erhalten werden. Auf die individuelle Versorgungslücke wird in jedem BU-Workshop eingegangen. Genau aus diesen Gründen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Berufsunfähigkeitsversicherungen sind nämlich genau dafür da, diese Erwerbsminderungsrente durch monatliche Zahlungen bis zum üblichen Renteneintrittsalter aufzufüllen.

Zusätzliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Zusätzlich zu dem Krankengeld kann man sich auch noch weiter für den Fall der Arbeitsunfähigkeit absichern. Dies geht allerdings nur in Kombination mit einer BU-Versicherung und wird sozusagen als Erweiterung dieser angesehen. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist demnach eine BU-Versicherung mit AU-Klausel. Die sogenannte AU-Klausel sorgt dafür, dass man bereits ab einer Invalidität von nur 4 Monaten Geld aus der Versicherung gegen Berufsunfähigkeit erhält. In manchen Fällen reicht jedoch hierfür das normale Attest vom Arzt nicht aus. Es gibt Versicherungen, die dann die gleichen umfänglichen Unterlagen verlangen, wie dies bei einer regulären Berufsunfähigkeit der Fall ist. Die AU-Klausel ist meistens auf 18 Monate begrenzt und wird rückwirkend bei Wiederaufnahme des Jobs gezahlt. Zu bedenken ist, dass die AU-Klausel die Kosten für BUV natürlich noch einmal erhöht. Alles in allem ist dies also eine ordentlich Summe Geld, die monatlich vom Konto geht.

Claudio Hirschberger
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