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Unter dem Motto „Abfindung statt Kündigung!“ bietet das Team von abfindung_ratgeber Arbeitnehmern einen praxisbasierten Einstieg in Abfindungsverhandlungen. Das E-Book erklärt das Vorgehen Schritt für Schritt anhand eines konkreten Falls.
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Mit dem Markenclaim „Abfindung statt Kündigung!“ positioniert sich abfindung_ratgeber als Ratgeberangebot für Arbeitnehmer, die eine Abfindung aushandeln möchten, anstatt selbst zu kündigen. Das Team verbindet die Rolle von Ratgeberautoren mit Abfindungspraxis. Im Mittelpunkt stehen konkrete Verhandlungsschritte und Themen des deutschen Arbeitsrechts, die für das Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis relevant sind.
Die inhaltliche Grundlage bildet ein konkreter Verhandlungsfall: Ein Arbeitnehmer hat ohne Abfindungsanspruch über 58.000 Euro herausverhandelt. Daraus leitet sich der Produktname „Der 58.000€ Ratgeber“ ab. Das Angebot bereitet dieses Vorgehen als Schritt-für-Schritt-Anleitung auf. Leser erhalten damit einen praxisbezogenen Zugang zum Thema Abfindung, der einen tatsächlich erzielten Verhandlungserfolg zum Ausgangspunkt nimmt.
Das Team behandelt Kündigung, Aufhebungsvertrag, Sprinterklausel und Verhandlungsstrategien nach deutschem Arbeitsrecht. Diese Themen bestimmen das inhaltliche Profil der Website und ihres Ratgeberangebots. Ergänzend greift die Redaktion aktuelle Stellenabbau-Fälle auf. Dazu gehört die Begleitung des VW-Stellenabbaus 2024/2025, mit der das Angebot auch konkrete Entwicklungen bei Unternehmen in seine Berichterstattung einbezieht.
Bei becomePro umfasst das Angebot ein E-Book in der Kategorie Arbeitsrecht & Abfindung: „Abfindung aushandeln statt kündigen | Der 58.000€ Ratgeber“. Der digitale Ratgeber stellt die Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Aushandeln einer Abfindung bereit. Auf der eigenen Website ergänzt ein kostenloser Abfindungsrechner den kostenpflichtigen Ratgeber. Hinzu kommen Blogbeiträge zu den arbeitsrechtlichen Schwerpunkten und aktuellen Stellenabbau-Fällen.
Das Team verbreitet seine Inhalte über mehrere digitale Kanäle. Der X-Account @abfindung_info besteht seit November 2023 und verweist auf die Website abfindung-ratgeber.de. Auf Instagram nutzt das Angebot den Profilnamen @abfindung_ratgeber und die Bezeichnung „Ratgeber und Erfahrungsberichte“. Zusätzlich erscheinen die Blogbeiträge über den Telegram-Kanal „Abfindung Ratgeber Blog“, der die redaktionellen Inhalte weiter zugänglich macht.
abfindung_ratgeber ist ein Ratgeberangebot für Arbeitnehmer, die statt einer Eigenkündigung eine Abfindung aushandeln möchten. Das Team bietet ein E-Book, einen Blog und einen kostenlosen Abfindungsrechner.
Der Name bezieht sich auf einen Arbeitnehmer, der ohne Abfindungsanspruch über 58.000 Euro herausverhandelt hat. Das E-Book bereitet sein Vorgehen als Schritt-für-Schritt-Anleitung auf.
Die Schwerpunkte sind Kündigung, Aufhebungsvertrag, Sprinterklausel und Verhandlungsstrategien nach deutschem Arbeitsrecht. Dazu kommen Beiträge zu Stellenabbau-Fällen wie bei VW 2024/2025.
Ja, auf der Website von abfindung_ratgeber steht ein kostenloser Abfindungsrechner bereit. Er ergänzt den kostenpflichtigen Ratgeber und die redaktionellen Beiträge.
Neben der Website nutzt das Team X unter @abfindung_info und Instagram unter @abfindung_ratgeber. Blogbeiträge werden zusätzlich über den Telegram-Kanal „Abfindung Ratgeber Blog“ verbreitet.
Aus Arbeitsrecht & Abfindung.
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