Interim-Management-Vertrag für Verträge & AGB
Anwaltlich erstellter Interim-Management-Vertrag für Manager auf Zeit: Er regelt Projektphasen, Zuständigkeiten, Vergütung und die Frage der Scheinselbständigkeit – inklusive alternativer AGB-Version, Verwendungshinweisen und optionaler Retainer-Anlage.


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Du willst dein nächstes Mandat mit klaren Projektphasen, verlässlichen Zuständigkeiten und geregelter Vergütung starten? Der Interim-Management-Vertrag gibt deinem Einsatz auf Zeit den passenden Rahmen. Die anwaltlich erstellte B2B-Vertragsvorlage begleitet dich bei Restrukturierung, Übergangs-Management und operativer Führung – als Vertrag zum Unterschreiben oder als alternative AGB-Version. Für Fractional-Mandate mit mehreren Kunden parallel erhältst du außerdem eine optionale Kapazitätsvereinbarung. So hältst du von Anfang an fest, was du übernimmst, wie dein Auftraggeber mitwirken muss und auf welcher Grundlage du deine Leistung abrechnest.

Warum braucht dein Interim Management einen eigenen Vertrag?
Als Interim-Managerin oder Interim-Manager kommst du häufig dann ins Unternehmen, wenn Führung kurzfristig gebraucht wird. Du übernimmmst Verantwortung, arbeitest dich in fremde Prozesse ein und sollst für einen begrenzten Zeitraum Orientierung geben. Gerade in dieser Situation müssen die Grenzen deines Auftrags verständlich sein: Welche Leistungen gehören dazu? Welche Entscheidungen liegen bei dir? Und was muss dein Auftraggeber ermöglichen, damit du liefern kannst?
Einen auf dein Projekt zugeschnittenen Rahmen liefert das Gesetz nicht automatisch. Ein allgemeines Freier-Mitarbeiter-Muster bildet die besondere Konstellation von Interim Management deshalb nicht ausreichend ab. Du wirst in bestehende Abläufe eingebunden und übernimmst eine konkrete Vertretungssituation. Wie diese ausgestaltet ist, spielt für deine Selbständigkeit eine wesentliche Rolle.
Dr. Kandelhard unterscheidet in seinem Fachbeitrag zwischen Provider-Vertrag, Dienstvertrag und Arbeitsvertrag als möglichen Vertragsformen. Ein Dienstvertrag passt, wenn du bei Leistung, Arbeitsort und Zeit entsprechende Freiheiten hast. Entscheidend bleibt, wie ihr tatsächlich zusammenarbeitet – nicht allein die Überschrift über dem Vertrag.
Stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund bei einer Prüfung fest, dass du tatsächlich als Arbeitnehmer tätig bist, liegt Scheinselbständigkeit vor. Der Interim-Management-Vertrag berücksichtigt viele Kriterien im Sinne der Selbständigkeit und schafft damit eine Grundlage, um dieses Risiko gezielt anzugehen. Diese Kriterien müssen jedoch auch im Mandatsalltag eingehalten werden.
Vertrag und Zusammenarbeit müssen zusammenpassen
Nutze die Vertragsgestaltung, um deine Rolle vor dem Start klar abzustimmen. Ein sorgfältiges Vertragswerk kann das Risiko einer Scheinselbständigkeit reduzieren; sicher ausschließen kann es kein Vertrag allein. Maßgeblich bleiben die tatsächlichen Verhältnisse.
Klare Projektphasen halten deine Verantwortung im vereinbarten Rahmen
Ein Mandat verändert sich über seine Laufzeit. Aufgaben verschieben sich, neue Anforderungen kommen hinzu und Zuständigkeiten müssen neu abgestimmt werden. Ohne klar beschriebenen Projektcharakter kann aus einem begrenzten Auftrag eine immer weiter wachsende Verantwortung werden.
Der Vertrag unterscheidet deshalb die einzelnen Projektphasen. Jede Phase erhält eigene Zuständigkeiten, Mitwirkungspflichten und Ausstiegsregeln. Damit lässt sich das Risiko über den Verlauf des Mandats abgestimmt steuern: Du kannst mit deinem Auftraggeber klären, welche Leistungen in welcher Phase enthalten sind und welche nicht.
Das hilft auch beim Abschluss. Eine geordnete Beendigung berücksichtigt den Verlauf des Projekts, statt die Zusammenarbeit abrupt mit ungeklärten Verantwortlichkeiten enden zu lassen. Du regelst nicht nur deinen Einstieg, sondern auch den Weg durch das Mandat und seinen Abschluss.
Wie regelt der Interim-Management-Vertrag die fünf heiklen Stellen?
Die Vorlage setzt dort an, wo bei Einsätzen auf Zeit besonders viel Abstimmung nötig ist. Sie verbindet die Leistungsbeschreibung mit den Pflichten deines Kunden, den Rechten an deinen Ergebnissen und den Regeln für Vergütung und Konfliktlösung.
1. Mitwirkung des Auftraggebers statt einseitiger Verantwortung
§ 5 und § 6 regeln die Mitwirkungspflichten sowie Annahmeverzug und Haftung des Auftraggebers – also seinen Beitrag zum Gelingen und die Folgen, wenn er notwendige Mitwirkung oder die Annahme deiner Leistung versäumt. Damit hältst du fest, was dein Kunde beibringen muss. Verzögerungen, die in seinen Verantwortungsbereich fallen, sollen nicht auf deinem Konto landen.
2. Projektphasen und geordnete Kündigung
§ 8 beschreibt Projektphasen und Kündigung – damit Zuständigkeiten und Ausstiegsregeln zum jeweiligen Abschnitt des Mandats passen. Die differenzierte Regelung unterstützt eine abgestimmte Risikosteuerung und eine nachvollziehbare Beendigung. Das schafft Orientierung, auch wenn sich Anforderungen während des Einsatzes verändern.
3. Arbeitsergebnisse und vertrauliche Informationen
§ 7 regelt die Rechte am Arbeitsergebnis – also wem gehört, was während deines Mandats entsteht. § 11 behandelt die Verschwiegenheit – damit feststeht, welche Informationen während und nach deinem Engagement vertraulich bleiben. So werden Ergebnisse und sensible Einblicke nicht erst am Ende zum Diskussionsthema.
4. Vergütung und einvernehmliche Konfliktlösung
§ 3 ordnet Vergütung, Fälligkeit, Aufrechnung und Verzug – also deine Abrechnung, die Verrechnung mit Gegenforderungen und die Folgen verspäteter Begleichung. § 12 sieht Streitschlichtung über eine auch online mögliche Mediation vor – einen begleiteten Einigungsprozess statt der unmittelbaren Auseinandersetzung vor Gericht. Dieser Ansatz ist international anwendbar und richtet den Blick auf eine Lösung, mit der die Beteiligten weiterarbeiten können.
5. Mindestkontingent oder Retainer für reservierte Kapazität
Mit der optionalen Anlage 4 vereinbarst du entweder verbindliche Mindesttage pro Monat oder einen Retainer für reservierte Kapazität. Ein fester Abruf-Stichtag macht deutlich, bis wann dein Auftraggeber die Leistung abrufen muss. Das verbindet deine Kapazitätsplanung mit einer klaren Vereinbarung über die Abrechnung.
Mindestkontingent für klassische Interim-Mandate
Du rechnest nach Tagen ab und vereinbarst eine verbindliche Untergrenze pro Monat. Damit erhält dein Einsatz einen definierten Mindestumfang, auf dessen Grundlage du deine verfügbare Zeit planen kannst.
Retainer für Fractional-Mandate
Du vereinbarst eine Monatspauschale für reservierte Tage. Nicht genutzte Tage verfallen. Dieses Modell ist für Fractional-Mandate mit mehreren Kunden parallel vorgesehen, bei denen du Kapazität verbindlich freihältst.
Verstreicht der vereinbarte Abruf-Stichtag, musst du deine Leistung nicht eigens erneut anbieten, damit dein Kunde in Annahmeverzug gerät. Das ist die Bedeutung von § 296 BGB – unter der Voraussetzung, dass du zu diesem Zeitpunkt leisten kannst und willst.
Die Anrechnungsregel des § 615 BGB gibt der Vertrag vollständig im Gesetzeswortlaut wieder. Sie betrifft unter anderem die Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs bei Vergütung trotz ausgebliebener Leistung infolge des Annahmeverzugs. Die Verwendungshinweise erklären dir die Voraussetzungen und Grenzen.
Gestalte deine Zusammenarbeit verständlich und einvernehmlich
Ein Vertrag ist nicht nur ein Dokument für den Streitfall. Er ist vor allem Kommunikation mit deinem Kunden. Diesem Ansatz folgen die Vorlagen von easyContracts: Leistungen verständlich definieren, Verantwortlichkeiten abstimmen und die Durchführung des Projekts einvernehmlich gestalten.
Du bekommst damit eine Grundlage für Gespräche, die vor dem Start geführt werden sollten. Was erwartest du von deinem Auftraggeber? Was erwartet er von dir? Welche Ergebnisse und Rechte sollen gesichert werden? Je klarer diese Punkte formuliert sind, desto weniger bleibt im Mandatsalltag der bloßen Erwartung überlassen.
Die kundennahe Sprache und der auf Mediation ausgerichtete Lösungsprozess unterstützen diesen Ansatz. Die internationale Anwendbarkeit berücksichtigt auch Mandate mit Kunden aus dem EU-Ausland, der Schweiz oder dem außereuropäischen Ausland. Im Mittelpunkt stehen der Projekterfolg, deine Vergütung und deine Rechte – mit dem Ziel, Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.
Inhaltlich verantwortlich ist Dr. jur. Ronald Kandelhard, Anwalt für Vertragsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Hinter den Vorlagen stehen mehr als 20 Jahre Kanzleierfahrung und die Fachkompetenz des Gründers von easyRechtssicher, der auch die Fachbücher „Rechtlich richtig gründen“ und „Rechtssichere Website“ verfasst hat. Als promovierter Jurist und Rechtsanwalt war Dr. Kandelhard zudem Legal Expert der Europäischen Union und wirkte dort an Zivil- und Handelsgesetzen in Georgien, Turkmenistan und Moldawien mit; außerdem war er Lehrbeauftragter für Computer- und Internetrecht und ist seit 2015 als Online-Unternehmer aktiv. Die Vertragsvorlagen werden anwaltlich erstellt und laufend aktualisiert.
Was bekommst du für die Vorbereitung deines Mandats?
Das deutschsprachige digitale Bundle ist für alle Erfahrungsstufen geeignet. Du erhältst nicht nur den Vertragstext, sondern auch Erläuterungen und Anleitungen, mit denen du die Regelungen und ihre Verwendung nachvollziehen kannst.
- Interim-Management-Vertrag zum Unterschreiben: die B2B-Vorlage für deine Vereinbarung mit deinem eigenen Auftraggeber.
- Alternative AGB-Version desselben Musters: für die Verwendung deiner Bedingungen in Angeboten oder auf deiner Website.
- Verwendungshinweise: Orientierung für den Einsatz der Vorlage und ihrer optionalen Bestandteile.
- Erläuterung des Vertragstextes und der AGB: Hintergründe zu den einzelnen Regelungen, damit du ihren Zweck verstehst.
- Anleitung zur wirksamen AGB-Einbindung: damit du nachvollziehen kannst, wie deine Bedingungen in die Zusammenarbeit einbezogen werden.
- Optionale Anlage 4: Mindestkontingent für klassische Interim-Mandate oder Retainer für Fractional-Mandate.
- Optionale Kapazitätsvereinbarung für Fractional-Mandate: für die vertragliche Gestaltung reservierter Kapazitäten.
Du entscheidest, ob du mit einem unterschriebenen Vertrag oder mit der alternativen AGB-Version arbeitest. Die optionale Anlage ergänzt du nur, wenn du sie für dein Mandat benötigst. Die Verwendungshinweise helfen dir, die passende Variante einzuordnen.
Sofort herunterladen und dein nächstes Mandat vorbereiten
Nach dem Kauf steht dir das digitale Bundle direkt zum Download zur Verfügung. Du kannst dich sofort mit den Regelungen befassen und die Grundlage für die Abstimmung mit deinem Auftraggeber vorbereiten – von den Projektphasen über seine Mitwirkung bis zur Vergütung reservierter Tage.
Wenn dein Geschäftsmodell eine individuelle Anpassung erfordert, kannst du diese bei Dr. Kandelhard anfragen. Für easyContracts-Kunden ist eine entsprechende Anpassungsleistung vorgesehen; die Anfrage erfolgt über das Kontaktformular des Anbieters.
14 Tage Geld zurück
Passt der Interim-Management-Vertrag nicht zu deinem Interim-Mandat, genügt innerhalb von 14 Tagen eine kurze Mail an den Anbieter und du bekommst dein Geld zurück.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB – also an Käufer, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Vorlage gestaltet deine Verträge mit deinen eigenen Kunden. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.
Inhalt und Aufbau im Überblick
| Baustein | Was dich erwartet |
|---|---|
| Pflichten Auftraggeber | Pflichten des Auftraggebers (§ 5, § 6) Mitwirkungspflichten sowie Annahmeverzug und Haftung des Auftraggebers: Was er beibringen muss, damit das Mandat… |
| Projektphasen | Projektphasen & Kündigung (§ 8) Jede Projektphase erhält eigene Zuständigkeiten und Ausstiegsregeln – für gesteuerte Risiken und eine geordnete Beendigung… |
| Rechte & Geheimhaltung | Rechte am Ergebnis & Verschwiegenheit (§ 7, § 11) Wem gehört, was während des Mandats entsteht – und was während und nach dem Engagement vertraulich bleibt. |
| Vergütung & Mediation | Vergütung & moderne Streitschlichtung (§ 3, § 12) Klare Vorgaben zu Honorar, Fälligkeit, Aufrechnung und Verzug, dazu Streitschlichtung über (Online-)Mediation… |
| Mindestkontingent | Mindestkontingent & Retainer (optionale Anlage 4) Verbindliche Mindesttage pro Monat oder Monatspauschale für reservierte Kapazität mit festem Abruf-Stichtag… |
Häufige Fragen zu Interim-Management-Vertrag
Verhindert der Vertrag sicher eine Scheinselbständigkeit?
Kein Vertrag allein kann Scheinselbständigkeit sicher verhindern. Ausschlaggebend ist, wie das Mandat tatsächlich durchgeführt wird. Das Muster berücksichtigt viele Kriterien im Sinne der Selbständigkeit. Damit diese Grundlage trägt, müssen die Kriterien auch in deiner täglichen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber eingehalten werden.
Bekomme ich einen Vertrag oder AGB?
Du erhältst beides: einen Vertrag zum Unterschreiben und eine alternative AGB-Version desselben Musters für Interim Management. Die AGB kannst du beispielsweise in Angeboten oder auf deiner Website verwenden. Eine Anleitung zur wirksamen Einbindung gehört zum Lieferumfang.
Was ist der Unterschied zwischen Mindestkontingent und Retainer?
Beim Mindestkontingent rechnest du nach Tagen ab und vereinbarst eine verbindliche monatliche Untergrenze. Beim Retainer reservierst du Tage gegen eine Monatspauschale; ungenutzte Tage verfallen. Das Mindestkontingent ist für klassische Interim-Mandate gedacht, der Retainer für Fractional-Mandate mit mehreren Kunden parallel. Beide Varianten gehören zur optionalen Anlage 4. Die Verwendungshinweise erläutern, welche Ausgestaltung zu welchem Mandat passt.
Kann der Kunde trotz Mindestlaufzeit jederzeit kündigen?
Eine Kündigung nach § 627 BGB – der besonderen Kündigungsregel für vertrauensabhängige Dienste höherer Art – setzt voraus, dass zwei Bedingungen zusammenkommen: Es handelt sich um solche Dienste aus besonderem Vertrauen, und es besteht kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen. Die erste Bedingung kann bei Interim- und Fractional-Mandaten erfüllt sein. Deshalb kommt der zweiten besondere Bedeutung zu.
Gerichte beurteilen im Einzelfall, ob das Mandat auf Dauer angelegt ist, deine Zeit und Mittel in relevantem Umfang bindet, eine persönliche Bindung an den Kunden schafft und dir eine für deine Einnahmen gewichtige feste Monatsvergütung sichert. Je deutlicher diese Merkmale vorliegen, desto besser ist die Mindestlaufzeit geschützt. Eine Garantie ergibt sich daraus nicht. Der Vertrag verzichtet bewusst auf eine Ausschlussklausel, weil diese in Standardbedingungen kaum belastbar wäre. Die Verwendungshinweise erklären, worauf es bei der Mindestvergütung ankommt.
Was ist außer dem eigentlichen Vertrag enthalten?
Du bekommst die alternative AGB-Version, Verwendungshinweise sowie Erläuterungen zum Vertragstext und zu den AGB. Außerdem enthalten sind eine Anleitung zur wirksamen AGB-Einbindung, die optionale Anlage 4 für Mindestkontingent oder Retainer und eine optionale Kapazitätsvereinbarung für Fractional-Mandate. So kannst du sowohl die Hintergründe der Regelungen als auch ihre praktische Verwendung nachvollziehen.
Der Vertrag muss noch an mein Geschäftsmodell angepasst werden – geht das?
Ja. Rechtsanwalt Dr. Kandelhard kann den Vertrag an deine individuellen Bedingungen anpassen. Als easyContracts-Kunde kannst du diese ergänzende Leistung über das Kontaktformular des Anbieters anfragen.
Was ist das Besondere an den easyContracts-Verträgen?
Die Vorlagen verbinden kundennahe Sprache mit internationaler Anwendbarkeit und einem auf Mediation ausgerichteten Lösungsprozess. Der Schwerpunkt liegt auf klar beschriebenen Leistungen und einer einvernehmlichen Durchführung. Du nutzt den Vertrag damit nicht erst bei einem Konflikt, sondern bereits zu Beginn als verständlichen Rahmen für deine Zusammenarbeit.

Autor: Dr. Ronald Kandelhard
Als promovierter Rechtsanwalt und Gründer verbindet er juristisches Fachwissen mit eigener digitaler Geschäftspraxis. Unternehmen erhalten automatisierte Rechtslösungen, Video-Kurse und Vorlagen für Websites, Datenschutz, Verträge und AGB.
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